VZB: Einladung Vertreterversammlung 20.03.2010

Haben Sie schon einmal daran gedacht eine Vertreterversammlung oder eine Delegiertenversammlung zu besuchen?

Alle Wahllisten wünschen sich, dass sich die Mitgliederinnen und Mitglieder unserer Selbstverwaltungskörperschaften

  • KZV Berlin,
  • Berliner Zahnärztekammer (ZÄK) und
  • Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB),

für die Arbeit der dortigen Organe und Gremien interessieren.

Das geht auch ohne “Gutschein”!

Denn die Vertreterversammlungen der KZV und des VZB und die Delegiertenversammlung der ZÄK sind für alle Mitgliederinnen und Mitglieder öffentlich.

Bitte nutzen Sie diese Informationsmöglichkeit!

Ihre

IUZB

Einladung Bild 20.03

 

 

KZV Berlin: Im Zweifel für den Beschuldigten

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein gegen die Vorstandsmitglieder Dr. Husemann und Dr. Pochhammer eingeleitetes Strafermittlungsverfahren mangels Tatverdachts eingestellt (4 Wi Js 408/06).

Dabei ging es um die fehlerhafte Abrechnung von Sitzungsgeldern und Aufwandserstattungen, fehlende Belege, die Höhe von Bewirtungskosten und Präsenten und schließlich auch um eine Auftragsvergabe ohne Ausschreibung im Zeitraum bis 2006.

Wir erinnern uns, es ging nach der Aussage der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Magazin Frontal 21 um 65.000 Euro – wobei das ermittelnde Landeskriminalamt bekanntermaßen sehr vorsichtig schätzt und nur das berücksichtigt, was hieb-und stichfest ist.

Der Schaden als solcher wird von der Staatsanwaltschaft auch nicht in Abrede gestellt. Für die Annahme einer Straftat erfordert es aber auch einer Schuld – eines Vorsatzes. Und da hat die Staatsanwaltschaft Schwierigkeiten. Es bleiben Zweifel, die den Beschuldigten zu Gute kommen.

Die Erstattungs- und Entschädigungsregeln seien nicht eindeutig gewesen. Vor allem aber sei ein verabredetes Vorgehen gegen die Interessen der KZV nicht anzunehmen, weil immer unterschiedliche drei Personen an der Auszahlung mitgewirkt hätten.

Die Verteidiger der beiden Vorstandsmitglieder haben erhebliche Energie aufgewandt, um die IUZB und ihren Vorsitzenden Herrn Gneist über den Ermittlungsverlauf im Dunkeln zu lassen. Bis zum Verfassungsgerichtshof Berlin ging das, um der Staatsanwaltschaft zu untersagen, Akteneinsicht zu gewähren. Aus gutem Grund. Denn zu diesem Entlastungsargument hätte es schnell einige erhellende Ausführungen zu den verschiedenen Abhängigkeiten unter den einzelnen Akteuren geben können.

Ärgerlich ist die Argumentation der Staatsanwaltschaft zu fehlenden oder unzureichenden Belegen. Deren Fehlen führt dazu, – dass kein “Ermittlungsansatz” vorliegt. Das wäre mehr etwas für die Rechnungsprüfung. Dass diese erfolgt – und trotz deren Ergebnisse die Vertreterversammlung von den Vorstandsmitgliedern noch nie etwas zurückgefordert hat, dass trotz dieser Ergebnisse von der Mehrheit der Vertreterversammlung die Entlastung erteilt wird – könnte einen auf ein Geflecht der Abhängigkeiten aufmerksam machen, wenn man an die Wurzel gehen will. Wenn …

Die Kosten für Präsente und Bewirtungen waren nicht “zweifelsfrei” unangemessen hoch. Und eine vorsätzliche Umgehung von Ausschreibungsvorschriften sieht die Staatsanwaltschaft – abweichend von der Rechtsaufsicht der Senatsverwaltung – dann auch nicht.

Der Grundsatz “in dubio pro reo” – im Zweifel für den Beschuldigten – ist ein hohes Gut. Es gab und gibt genug Regimes, die im Zweifel lieber verurteilen. Und wenn der Staat nach erschöpfenden Ermittlungen zu dem Ergebnis kommt, dass er nichts zu verfolgen hat, ist das in der Regel hinzunehmen.

Ob dies im vorliegenden Fall so ist, wird noch genau zu prüfen sein.

Sachlich gibt es genug Ansatzpunkte, seien es die Über- und Unterordnungsverhältnisse und gegenseitigen Abhängigkeiten, die ein Augenzudrücken bei unkorrekten Abrechnungen ermöglichen können. Und natürlich bleibt die Frage, warum denn nicht von Vorsatz auszugehen ist, wenn ausnahmslos zu Gunsten der Vorstandsmitglieder Fehler unterlaufen sind oder Vorschriften weit ausgelegt wurden.

Aber derartige strafrechtliche Feinheiten dürfen den Blick nicht verstellen auf die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder für diesen Schaden. Man mag Ihnen keinen Vorsatz nachweisen können, aber sie haben den Vorteil ihrer Selbstbedienung in ihren Taschen.

Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft werden an einer Stelle nachdenklich und aufschlussreich:

“Soweit hier und auch in dem Ausschöpfen von Abrechnungsmodalitäten moralisch auffälliges Verhalten (im negativen Sinne) gesehen werden könnte, ist es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dies aufzudecken und zu kritisieren.”

Das stimmt. Das war schon immer Aufgabe der Vertreterversammlung – bei der sie mehrheitlich versagt hat.

Bleibt die Opposition in der Vertreterversammlung und der “unverdünnte” Rechnungsprüfungsausschuss. Und wir bleiben dran.

PS. Das weitere Ermittlungsverfahren 4 Wi Js 598/09 ist – noch – nicht eingestellt worden. Wir werden sehen …

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Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB) e. V.

DER VORSTAND

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KZV Berlin: Kontrolle in Verdünnung

Homöopathie im Rechnungsprüfungsausschuss

Von Gerhard Gneist

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Die Bemühungen des Hauptausschusses um den Rechnungsprüfungsausschuss haben Erfolg gehabt. Und federführend war dabei bedauerlicherweise dessen Vorsitzender, ein Mitglied der Fraktion Gesundheit, eigentlich in der Opposition: Kollege Dr. Schleithoff.

Allerdings hat dessen Wirken nichts mehr mit Opposition gegen den Filz von Vorstand und Funktionären der KZV Berlin und dem Verband der Zahnärzte Berlin zu tun. Eher im Gegenteil.

Die Rechnungsprüfungsordnung wurde entschärft bis zur Demontage. Und die beiden zur „Verdünnung“ entsandten weiteren neuen Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses, die Kollegin Jakobczyk (NAV-Virchow-Bund) und der Kollege Gerstenberger (FVDZ) haben ebenso erfolgreich ihre Rolle gleich mit erstaunlicher Offenheit übernommen.

Aus dem Amt drängen konnte man die alten Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ja nicht; auch nicht dadurch, dass man ein Mitglied aus den eigenen Reihen mit fadenscheinigen Argumenten aus dem eigenen Verband geworfen hat. Die drei alten Mitglieder, die Kollegen Dohmeier-de Haan (BUZ), Klutke (früher im Berliner Verband an führender Stelle, jetzt Freie Liste) und Pallocks (IUZB) erfüllen unbeirrt ihre Aufgabe. In Kreisen der Opposition um die IUZB herum ist deswegen respektvoll von den „Unbestechlichen“ die Rede.

Eine derartige Konzentration von unnachgiebiger Kontrolle des Vorstandes konnte man nicht beseitigen – aber verdünnen durch Erweiterung des Rechnungsprüfungsausschusses.

Vorwand war die bisherige Verzögerung beim Erstellen des Rechnungsprüfungsberichts – verursacht durch den Vorstand, der entscheidende Unterlagen einfach zurückhielt.

So weit, gleich eine Mehrheit neuer Rechnungsprüfungsausschuss-Mitglieder zu entsenden, mochte wohl niemand gehen. Aber auch eine Minderheit kann agieren, wenn sie sich nicht an die Regeln hält und die Mehrheit der Vertreterversammlung dies nicht nur hinnimmt, sondern offenbar sogar erwartet. – Bei der letzten Vertreterversammlung konnte man sich da schon wie auf der schlechten Kopie einer Aschermittwochsveranstaltung vorkommen.

Zwei Meinungen – zwei Berichte

Tatsächlich lagen da nämlich auf einmal zwei Berichte aus dem Rechnungsprüfungsausschuss vor. Die beiden „Neuen“ hatten ihr Soll übererfüllt und einen eigenen Bericht vorgelegt. Dieser konnte die Ungereimtheiten und Unregelmäßigkeiten zwar nicht völlig leugnen, aber ansonsten alles in einem positiven Licht schildern und eine Besserungstendenz feiern.

Dazu lassen sich zwei Zwischenrufe platzieren:

  1. Wenn eine Besserungstendenz festzustellen ist, dann war es früher also tatsächlich schlimmer – nicht nur durch die Brille des Rechnungsprüfungsausschusses früherer Jahre. Für diese sicherlich nicht beabsichtigte Bestätigung könnte man diesen Kollegen fast dankbar sein. Allerdings hält sich die Dankbarkeit in Grenzen, nachdem offenbar wird, dass Demontage das Ziel dieser neuen Mitglieder zu sein scheint – und nicht etwa die Demontage des Selbstbedienungsvorstandes, sondern des ursprünglichen Rechnungsprüfungsausschusses.
  2. Und dann: Seit wann wedelt der Schwanz mit dem Hund? Seit wann fertigen einzelne Ausschuss-Mitglieder einen eigenen Bericht? Natürlich gibt es sinnvoller weise die Möglichkeit eines Minderheiten-Votums, aber über den Inhalt des Berichtes eines Ausschusses entscheidet die Mehrheit im Ausschuss – eine einfache Grundregel in einem demokratisch legitimierten Gremium.

Aber dass der Schwanz mit dem Hund wedelt, ist der Mehrheit in der Vertreterversammlung eine vertraute Situation: Eigentlich bezieht der Vorstand seine Legitimität von der Vertreterversammlung, er wird dem Gesetz nach durch die Vertreterversammlung kontrolliert.

Und tatsächlich ?

Die Vertreterversammlung der KZV hat in den vergangenen Jahren keinen einzigen Antrag zur Kontrolle des Vorstandes verabschiedet. Entsprechende Anträge wurden durch die Mehrheit – immer wieder die gleichen Kollegen – zurückgewiesen. Die einzige kritische Instanz blieb der Rechnungsprüfungsausschuss. Dessen Berichte wurden sicherlich als lästig empfunden. Aber die gleiche Mehrheit immer gleicher Kollegen hat dem Vorstand trotz dieser Berichte die Entlastung erteilt – mithin wider besseres Wissens.

Und da überrascht es dann nicht, dass diese immer gleichen Kollegen – durch den einen oder anderen „Überzeugten“ verstärkt – den „Bericht“ der neuen Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses zur Grundlage eines weiteren Entlastungsbeschlusses für den Vorstand machten. Das Ergebnis mag festgestanden haben – der Weg dorthin ist dreist und schlicht rechtswidrig. – Und unser wackere KZV-Chefjustiziar hat wieder einmal zugeschaut und den Vorstand gedeckt. Aber ernsthaft hatte niemand etwas anderes erwartet.

Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er überläuft …

Höchst bedauerlich ist die Rolle von Kollegen Dr. Schleithoff, welcher sich über Jahre hinweg in Opposition zum Selbstbedienungsvorstand gesehen hatte. Als Mitglied der Fraktion Gesundheit in der Vertreterversammlung hatte er an vielen Vorstößen gegen den Vorstand maßgeblichen und verdienstvollen Anteil. Er übernahm den Vorsitz des Hauptausschusses – um dann festzustellen, dass dessen Kontrollkompetenzen gegenüber dem Vorstand kurz vor Abstimmung der Satzung noch entfernt worden waren. Er saß auf einem toten Pferd…

Doch in letzter Zeit wird er des Öfteren in der MBZ erwähnt – wo Opposition eigentlich nicht stattfindet. Und im Zusammenhang mit dem verdünnten Rechnungsprüfungsausschuss wird er vom Berliner Verband fast schon überschwänglich gefeiert.

Fast fühlt man sich in einer dieser Fremdschäm-Shows, Regungen der eigenen Scham sind uns jedenfalls bislang entgangen.

Hier ist nun die Fraktion Gesundheit gefordert, mit der wir weiterhin gerne und kreativ zusammenarbeiten werden. Offenbar ist dort ein ernsthaftes Wort mit diesem Kollegen erforderlich. Er mag sich entscheiden. Vielleicht befindet er sich gar nicht mehr in Opposition zu den Machenschaften des Vorstandes? Dann mag er sich zu seinen neuen Freunden bekennen. Ansonsten fordert sein Verhalten eine sehr gute Erklärung.

Schließlich droht doch der Fraktion Gesundheit ihre Glaubwürdigkeit und den Respekt, welche sie sich seit ihrer Gründung im Jahr 1986 mit Recht erworben hat, kurz vor den Wahlen zur Vertreterversammlung zu verlieren.

Die Rolle der beiden neuen Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ist bereits beschrieben.

Frau Kollegin Jakobczyk (NAV-Virchow-Bund) überrascht nicht. Sie bildet mit ihrer Kollegin Bellmann eine Mini-Fraktion, die mit 85 von 5005 möglichen Stimmen bei der letzten Kammerwahl sowohl den Vorsitz der Vertreterversammlung als nun auch einen Posten im Rechnungsprüfungsausschuss stellt – warum wohl?

Von Herrn Kollegen Gerstenberger hatte man einen wacheren Geist erwartet – seine seltenen, aber kritischen Fragen im Versorgungswerk ließen hoffen. Und irgendwann könnten ja auch im Freien Verband vielleicht junge, kritische Köpfe nachwachsen, mit denen eine Zusammenarbeit lohnt. Aber so weit ist es offenbar nicht. Und möglicherweise wird es soweit auch nie kommen.

Die letzten Jahre haben in Hinblick auf Opposition zu den Machenschaften von Berliner Verband und Vorstand die Spreu vom Weizen getrennt.

Anliegend können Sie sich den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses für 2007 herunterladen. Den Echten natürlich, nicht die „Verdünnung“!

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Gerhard Gneist
Mitglied der Vertreterversammlung der KZV Berlin
1. Vorsitzender IUZB

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pdf-download RECHNUNGPRÜFUNGSBERICHT 2007

pdf-download Diese Meldung

Gastkommentar: Warum wird korruptives Verhalten selten strafrechtlich sanktioniert?

In dem heutigen Tagesspiegel- Artikel „Alle sozialen Projekte gehören auf den Prüfstand“ gibt Herr Oberstaatsanwalt Hans Jürgen Fätkinhäuer darauf teilweise eine Antwort. Auf die Frage, ob nicht eine Menge grenzwertiges Handeln möglich ist, ohne dass Strafe droht, antwortete er unter anderem:

  • “Ja, und das scheint sich immer mehr auszubreiten. Es gibt eine Verlotterung der Sitten. Es geht dabei weniger um strafbare als vielmehr um ethisch-moralisch verwerfliche Handlungen.”

Außerdem sagt er:

  • “Mir machen die Erosionsprozesse bei Moral und Anstand, die schnell auch in korruptive Grauzonen führen, große Sorgen.”

Wie also Korruption effektiv bekämpfen?

Transparancy International definiert Korruption als Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Vorteil. Eine weit gefasste Aussage und einen eigenen Straftatbestand der “Korruption” gibt es in Deutschland nicht. Das Strafrecht arbeitet nur in engen Grenzen über handwerklich greifbare Dinge wie Bestechlichkeit oder Untreue. Ansätze, welche zudem aus Zeiten stammen, in denen man sich um “Korruption” gesellschaftlich keine allzu kritischen Gedanken gemacht hat. Hinzu kommt, dass an korruptiven Verhalten naturgemäß mehrere Akteure beteiligt sind – es besteht also ein Netzwerk welches, neben gegenseitiger Abhängigkeit, auch Schutz bietet.

Oft heißt es daher “Im Zweifel für den Angeklagten”. Korruption im Nachhinein juristisch zu verfolgen ist also sehr schwer. Zur Prävention gar taugt das Strafrecht in seiner derzeitigen Struktur nur sehr begrenzt. Die beste Prävention lautet daher noch immer “aufpassen”.

Die Entscheidungen der Justiz führen in der Öffentlichkeit nicht selten zu Unverständnis. Aber wie heißt es so schön: “Recht und Gerechtigkeit sind zwei völlig verschiedene Dinge!”. Recht orientiert sich am Gesetz. Gerechtigkeit an ethisch-moralischen Handlungen. Für ersteres ist die Justiz zuständig. Für letzteres wir alle.

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Uwe Gerber
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Berliner ZahnArzte Forum Logo-klein

 

 

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ZÄK Berlin: Wie glaubwürdig ist die Öffentlichkeitsarbeit der Berliner Zahnärztekammer?

RTL - Kesler

Dr. Kesler als “Vertrauenszahnarzt”
in einer Aktion “Versteckte Kamera ” bei RTL Aktuell.

Er ist Vorstandsmitglied der Berliner Zahnärztekammer, dort für das GOZ-Referat zuständig
und gehört als Bezirksdelegierter dem Verband der Zahnärzte von Berlin e. V. an.

Sein Verband tritt mit dieser Meldung an die Öffentlichkeit

Fleischwolf-Journalismus

mit welcher der Verband der Zahnärzte von Berlin populistisch aufgeblasen
den “Fleischwolf-Journalismus” anprangert und gleich einleitend die Feststellung trifft:

Was sind das für hinterhältige Medien in diesem Land!”

In Bezug auf “Versteckte-Kamera-Aktionen”
hat die Berliner Zahnärztekammer
auf ihrer Website folgenden Ehrenkodex veröffentlicht:

Pressestelle Ehrenkodex-a

Die IUZB ist seit der Auffassung, dass die organisatorische und inhaltliche
Öffentlichkeitsarbeit der Berliner Zahnärztekammer einer Revision bedarf.

Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Meldung vom 12. Januar 2010:
DV Antrag der IUZB zur “Pressestelle der Berliner Zahnärzte”

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PS.
Dank an die Kollegen von Berlins Unabhängigen Zahnärzten (BUZ) e. V.,
welche aufgepasst und vorstehende Informationen (hier und hier)
vor uns zusammengetragen haben.

 

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