FG Düsseldorf: “Die Rechtssache hat für alle berufsständischen Versorgungswerke grundsätzliche Bedeutung.”

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Kör­per­schaft­steu­er- und Ge­wer­be­steu­er­be­frei­ung für Ver­sor­gungs­wer­ke

Finanzgericht Düsseldorf, 12. Mai 2009 zu Az 6 K 3127/06 K,G,F

Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen. Die Rechtssache hat für alle berufsständischen Versorgungswerke grundsätzliche Bedeutung.”

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U. Gerber

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Bundessozialgericht: Kein Zuschuss für in Tschechien beschafften Zahnersatz ohne vorherige Genehmigung des Heil- und Kostenplans durch die Krankenkasse

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Auch bei Zahnersatzversorgung im Ausland ist eine vorherige Genehmigung des Heil- und Kostenplans er­forderlich…..Bundessozialgericht, 30. Juni 2009 zu Az B 1 KR 19/08 R

Kommentierung KZBV:

BSG-Urteil zu Heil- und Kostenplänen für Zahnersatz ist vernünftig

Zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichtes, demzufolge gesetzlich Krankenversicherte auch vor einer Zahnersatzbehandlung im Ausland einen Heil- und Kostenplan bei ihrer Krankenkasse einreichen müssen, erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Jürgen Fedderwitz: „Das Urteil ist gut und richtig. Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass bei Zahnersatzbehandlungen nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf. Es kann nicht angehen, dass ausländische Zahnärzte deutsche Patienten ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse behandeln können, während der Vertragszahnarzt in Deutschland einen Heil- und Kostenplan einreichen muss. Das wäre ein klarer Fall von Inländerdiskriminierung. Für den Patienten ist es ohnehin immer ratsam, vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan zu haben. Nur dann hat er eine gewisse Planungs- und Kostensicherheit.“

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Einladung Stammtisch – Montag, 06. Juli 2009

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Einladung Stammtisch:

Montag, 06. Juli 2009
20:00 Uhr
Restaurant “Sam Kullman’s Diner
Theodor-Heus-Platz 5 (Parkplatz über Hofeinfahrt Thüringer Allee)
14052 Berlin-Charlottenburg

Unsere Stammtische finden jeden ersten Montag im Monat zur gleichen Zeit und am selben Ort statt.

Anmeldung ist nicht erforderlich. Bitte einfach hinkommen. Jeder ist herzlich willkommen !

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Ansprechpartner:

Uwe Gerber
uwe. gerber@iuzb.net

Tel. 030 – 30 20 11 80
Tel. 0170 – 602 21 65
Oder selbstverständlich jedes Vorstandsmitglied.

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ZÄK Berlin: Altverbände leisten sich teuren “Stadthalter” – IUZB fordert teilweise Abschaffung von Sitzungsgeldern (Berichtigung)

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Wie wir berichteten, hat sich der Kammervorstand unmittelbar vor seiner Wahl am 29.01.2009 auf Antrag des Herrn Kollegen Dr. Meyer (unter anderem 2. Vorsitzender des Verbandes der Zahnärzte von Berlin ) von der Delegiertenversammlung eine ordentliche Erhöhung seiner Aufwandsentschädigungen genehmigen lassen. Bezahlt wird diese Erhöhung selbstverständlich nicht vom Verband der Zahnärzte von Berlin, sondern von den Mitgliederinnen und Mitgliedern der Berliner Zahnärztekammer.

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Erhöhung durchgewunken

Eine nähere Erörterung, etwa was dies für Auswirkungen auf den Kammerhaushalt haben wird, fand in der DV nicht statt.

Die IUZB hat gegen die Erhöhung gestimmt. Nachfolgend informieren wir Sie über die Entwicklung der Vorstandskosten – und hier insbesondere über die Vergütungsentwicklung des Herrn Kammerpräsidenten Dr. Schmiedel.

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200.000,00 € Grenze durchbrochen – neue Perspektive 250.000,00 €

Vergütung Vorstand 1996-2010

Vorstehend sehen Sie zunächst die Entwicklung der Vorstandsvergütungen für den Zeitraum 1996 – 2010, wobei wir die Sitzungsgelder für die Jahre 2009 und 2010 mit geschätzten 50.000,00 €/Jahr für den gesamten Vorstand angesetzt haben (tatsächlich 2006 € 49.800,00, 2007 € 56.850,00 und 2008 € 46.850,00).

Aus der Grafik können Sie ersehen, dass unter der seit Ende April 2004 bestehenden Präsidentschaft Dr. Schmiedel die 200.000,00 €/Jahr Grenze nachhaltig durchbrochen wurde und die Kosten nach der im Januar genehmigten Erhöhung von rund 25.000,00 €/Jahr jetzt Richtung 250.000,00 €/Jahr marschieren

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“Ehrenamt” ade?

An sich ist die Mitarbeit in den Organen der Kammer ehrenamtlich und den Mitgliedern des Kammervorstandes soll lediglich eine “Entschädigung” bewilligt werden. So steht es jedenfalls im Berliner Kammergesetz und in der Hauptsatzung der Berliner Zahnärztekammer.

Wie Sie aber anhand der Grafiken selbst sehen können, hat die Höhe der Zahlungen an die Vorstände – und hier insbesondere an den Präsidenten – kaum noch etwas mit einer “Entschädigung” zu tun. Vielmehr wurde spätestens nach der am 29.01.2009 genehmigten Erhöhung nunmehr eine Dimension erreicht, wo man nur noch von einer “Vergütung” sprechen kann.

Aufwandsentschädigungen Präsidenten 1996-2010

Auf der zweiten Grafik sehen Sie die Entwicklung der Aufwandsentschädigungen für die Kammerpräsidenten von 1996 – 2010 und den Anstieg der Kosten seit Übernahme der Präsidentschaft durch Herrn Dr. Schmiedel Ende April 2004.

Eingeleitet wurde diese Kostenexplosion in der DV im April 2005 auf Antrag des damaligen Vizepräsidenten Herrn Dr. Gromball vom FVDZ.

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Dr. Schmiedel überrascht

Herr Dr. Schmiedel, von dem zeitlichen Anforderungsprofil an das Präsidentenamt offensichtlich völlig überrascht, führte damals, im April 2005, gegenüber der DV aus, “dass er bei seinem Amtsantritt zwar über die Höhe der Vergütung informiert war, nicht aber über das zu leistende Arbeitspensum und die damit einhergehende zeitliche Belastung. Für die von ihm geleistete überdurchschnittliche Arbeit möchte er zumindest durchschnittlich bezahlt werden. “.

Die DV bewilligte schließlich für Herrn Dr. Schmiedel eine Erhöhung der pauschalen Aufwandsentschädigung um fast 25 %.

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Ohrfeige für alle früheren Kammerpräsidenten

Das war natürlich eine Ohrfeige für alle vorhergehenden Kammerpräsidenten. Denn entweder haben diese in ihrem Amt “zu wenig getan” oder aber sie haben sich “zu billig verkauft”.

Die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen vom Januar 2009 für die “einfachen” Vorstandsmitglieder ist angesichts der jahrelangen “Nullrunden” für die IUZB nachvollziehbar.

Nicht nachvollziehbar ist für uns jedoch die nunmehr erneute Erhöhung für den Kammerpräsidenten um weitere 8,5 %.

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Die Folge ?

In den Jahren 2007 und 2008 erzielte “unser” Kammerpräsident zusammen mit seinen Aufwandsentschädigungen und seinen Sitzungsgeldern jeweils eine Dotierung von jährlich rund

63.000,00 € !

 

Durch die nochmalige Erhöhung seiner pauschalen Aufwandsentschädigung ist zu erwarten, dass sich seine Gesamtvergütung nochmals erhöhen wird.

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Inakzeptabel !

Damit ist eine akzeptable Größenordnung der Entschädigung für die Ausübung eines Ehrenamtes überschritten.

Zumal “unser” Kammerpräsident über kein von der Wählerschaft erteiltes eigenes Mandat für sein Amt verfügt. Denn er erzielte für seine eigene KFO Wahlliste lediglich 119 von 5.005 wahlberechtigten Stimmen.

Die Pflicht die Präsidentschaft zu stellen ergibt sich eigentlich für die stärksten Wahllisten. Das sind die beiden Altverbände “Verband der Zahnärzte von Berlin” und der “Berliner Landesverband des FVDZ”.

Diese waren dazu aber nicht in der Lage, weil sie bei einer Nichtberücksichtigung des KFO Spitzenkandidaten um die Kippung der Machtverhältnisse in der KZV Berlin fürchten mussten und müssen.

Statt sich also selbst um die Präsidentschaft zu bemühen, mussten sie im Januar 2009 den KFO Kollegen Herrn Dr. Schmiedel als Kammerpräsidenten nominieren und ihm gleichzeitig auch noch eine weitere unangemessene Vergütungsanhebung “zuschanzen”.

Dieses Abhängigkeitsverhältnis der beiden Altverbände ist nicht im Interesse der Berliner Zahnärztekammer und somit der gesamten Berliner Zahnärzteschaft und daher inakzeptabel.

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IUZB fordert Transparenz und eine nachhaltige Senkung der Vorstandskosten durch Abschaffung von Sitzungsgeldern

Die IUZB steht für Transparenz.

Wir fordern daher eine transparente Aufwandsentschädigungsregelung und wann immer möglich die Abschaffung von nicht transparenten Vergütungsbestandteilen

  • Wer zum Beispiel als Organmitglied bereits eine feste Aufwandsentschädigung erhält, dem soll nicht zusätzlich auch noch Sitzungsgeld gezahlt werden.
  • Sitzungsgeld soll nur erhalten, wem für seine ehrenamtliche Tätigkeit keine Aufwandsentschädigung zusteht.

Denn wohin die Gewährung von “Anwesenheitsprämien” ausarten kann, zeigen uns schockierend die Berichte des Rechnungsprüfungsausschusses unserer KZV.

Bezogen auf die Berliner Zahnärztekammer bedeutet unsere Forderung:

  • Wir sind für die Beibehaltung der festen Aufwandsentschädigung für den Kammervorstand.
  • Wir sind für die Abschaffung der variablen Sitzungsgelder für den Kammervorstand.

Dies würde für den Kammerhaushalt eine Entlastung von rund 50.000,00 € pro Jahr bedeuten, wobei allein die Präsidentenstelle rund 20.000,00 € pro Jahr beisteuern würde.

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Ehrenamt soll Ehrenamt bleiben

Damit wäre sichergestellt, dass Ehrenamt auch Ehrenamt bleibt und nicht schleichend zur Hauptamtlichkeit pervertiert, wie dies von den beiden Altverbänden seit der Präsidentschaft des Kollegen Herrn Dr. Schmiedel eingeleitet wurde.

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Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB) e. V.

- Vorstand -

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Bundessozialgericht: Die “Praxisgebühr” ist rechtmäßig

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Die “Praxisgebühr” ist rechtmäßig

Das Bundessozialgericht hat heute entschieden, dass die in der Öffentlichkeit vielfach als Praxis­gebühr (§ 28 Abs 4 iVm § 61 Satz 2 SGB V) bezeichnete vierteljährliche Zuzahlung von 10 Euro für den Arztbesuch von Versicherten nicht verfassungswidrig ist……….BSG, Az.: B 3 KR 3/08 R, Pressemitteilung vom 25.06.2009

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BSG: Sechsjährige Zulassungssperre nach Kollektivverzicht ist rechtmäßig

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Bundessozialgericht, Pressemitteilung vom 17.06.2009
Sechsjährige Zulassungssperre nach Kollektivverzicht ist rechtmäßig

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KZV Berlin: Erklärung des RPA – Prüfung 2006 unvollständig – Klage auf Einsicht in bestimmte Buchhaltungskonten erhoben

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Erklärung des Rechnungsprüfungsausschusses in der VV der KZV am 15.06.2009

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Vorstand räumt ein, dass er dem Rechnungsprüfungsausschuss die Einsichtnahme in bestimmte Konten verweigert. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Die in § 79 Abs. 3 SGB V enthaltene Regelung ist zwingend und kann nicht durch Satzungsvorschriften beschränkt werden.

Der Anspruch auf Einsicht in bestimmte Konten ist auch nicht aus anderen Gründen eingeschränkt. Anhaltspunkte dafür, dass in den Unterlagen Informationen enthalten sind, deren Weitergabe wegen ihres streng persönlichen Charakters für die Betroffenen unzumutbar ist, liegen – entgegen dem vom Vorstand bis dahin erweckten Eindruck – nicht vor.

Das ist dem Vorstand mit Schreiben vom 13.05.2009 selbst von der Aufsichtsbehörde mitgeteilt worden.

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschuss haben deshalb nunmehr den Vorstand auf Gewährung der Einsichtnahme in diese Konten verklagt.

Wegen der dem Rechnungsprüfungsausschuss vom Vorstand verweigerten Einsichtnahme in mehrere Konten kann der Rechnungsprüfungsausschuss keine Empfehlung zur Entlastung des Vorstands abgeben. Er würde sich damit selbst Haftungsansprüchen aussetzen.

Ein Eingehen auf die Erklärungsversuche des Vorstands zu den weiteren Beanstandungen des Rechnungsprüfungsausschusses erübrigt sich deshalb, und zwar auch für die Fälle, in denen der Vorstand keine Beanstandungen seiner Tätigkeit zu erkennen vermag.

Es ist Aufgabe der Vertreterversammlung, den Vorstand zu kontrollieren, und nicht Aufgabe des Vorstands, der Vertreterversammlung Änderungen des Rechnungsprüfungsberichts vorzuschlagen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss sieht seinen Bericht wegen der verweigerten Konteneinsicht für das Jahr 2006 als vorläufig beendet an und hat keine Veranlassung, daran irgendwelche Änderungen vorzunehmen.

Dohmeier-de Haan , Klutke, Palloks

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Weiterführend: Rechnungsprüfungsberricht 2006 – bisherige Ergebnisse

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KZV Berlin: Rechnungsprüfungsberricht 2006 – bisherige Ergebnisse

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Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt … fest, dass er vom Vorstand in seiner Tätigkeit massiv behindert worden ist und wird. Diese massive Behinderung ist von Versuchen einzelner Vorstandsmitglieder begleitet worden, den RPA wegen seiner Tätigkeit zu diskreditieren…

Wegen der Weigerung des Vorstandes, den Mitgliedern des RPA einen Geschäftsbericht vorzulegen, die Einsichtnahme in die Konten mit den Nummern 5998 und 5999 zu ermöglichen und erbetene Auskünfte zu erteilen, ist der von uns bis zum 31.03.2009 zu erstattende Bericht notwendigerweise lückenhaft.

Aus den Unterlagen, die uns vom Vorstand für das Jahr 2006 allein zugänglich gemacht und von uns stichprobenartig überprüft worden sind, ergibt sich nach unseren bisherigen Erkenntnissen bereits ein Schaden in Höhe von ca. 80. 000.- für das Jahr 2006, welcher der KZV durch das Verwaltungshandeln ihres Vorstandes entstanden ist.

Vorläufiger Rechnungsprüfungsbericht 2006 vom 29.03.2009 (lange Ladezeit):
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Die Antwort des Vorstandes der KZV Berlin vom 29.04.2009:
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Rückblick: Rechnungsprüfungsbericht 2005
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Pinocchio-Nase und Dackelbeine auch in der Kammer – von allen guten Geistern verlassen

Von Gerhard Gneist

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Unter Führung von Kollegen Schmiedel und Kollegen Geist geriet die Zahnärztekammer-Wahl 2006 zu einem Debakel. Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte am 19.12.2007 die Wahlen für ungültig.

Statt Selbstkritik hört man aus der Verbandsgazette des Freien Verbandes Richterschelte. Da muß dann eine eitle Richterin herhalten, nicht etwa ein willkürliches und undemokratisches Wahlverfahren. Der Autor “MM” hatte natürlich nicht den Mut, mit eigenem Namen unter dem Artikel zu stehen. Damit steht sein Artikel dann aber für diesen Verband.

Wovon ist dieser Freie Verband frei, Herr Geist? Sind es Hemmungen und Skrupeln?

Die IUZB organisierte einen Wahlleiter, unter dessen Führung die ZÄK-Wahl fehlerfrei stattfand.

In der konstituierenden Delegiertenversammlung allerdings gab es wieder erhebliche Formfehler bei der Wahl des Vorstandes (siehe auch GpZ und BUZ Artikel). Erstaunlicher Weise fand sich dann allerdings im Protokoll bereits eine abgeänderte Fassung, die zwar nicht dem tatsächlichen Verlauf entsprach, wohl aber den rechtlichen Anforderungen. Auf meine Anfrage, wieso im Protokoll Erklärungen stehen, die nie abgegeben wurden, teilte mir unser geschätzter Kammerpräsident zu meinem Erstaunen mit, er hätte das so gesagt und es liege an der schlechten Qualität der Tonaufzeichnung, dass man es nicht mehr dort finde. Um so erstaunlicher ist dann allerdings, dass die Tonaufzeichnung gerade in diesem Abschnitt keine Zweifel aufkommen lässt und ausreichend gut ist.

Okay, Okay, noch so ein Debakel wie bei der Wahl würde selbst Kollegen Schmiedel noch peinlich sein … vielleicht …

Aber welches Vertrauen soll man in einen Kammerpräsidenten haben, der so trickst, um sein eigenes Unvermögen zu verdecken?

Herr Schmiedel, eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge oder spielt Ihnen Ihr Geist ein Streich?

War es nicht weiland 2005 unser geschätzter Kammerpräsident Kollege Schmiedel, der – als Multifunktionär – seinerzeit in der Vertreterversammlung die Entlastung des KZV-Vorstandes für das Jahr 2003 beantragte – trotz erheblicher Falschabrechnungen von Sitzungsgeldern und Reisekosten. Wie er dies aus moralischer Sicht rechtfertigte? Wahrscheinlich gar nicht …..Und ein heutiges Mitglied des Kammervorstandes steht nach den Ermittlungen des Rechnungsprüfungsausschusses ebenfalls im Verdacht, falsch abgerechnet zu haben. In der betreffenden Vertreterversammlungssitzung stimmte dieser Kollege für seine eigene Entlastung – kein Witz, sondern traurige Realität im Sumpf der Berliner Zahnärzte-Funktionäre. Auch 2007 stimmten die beiden Kammervorstände in ihrer Funktion als Mitglieder der Vertreterversammlung für die Entlastung des KZV-Vorstandes für das Jahr 2005 – trotz dessen hemmungsloser Selbstbedienung für sich und gute Freunde.

Aber ist es nur Unvermögen – oder Berechnung?

Wenn unser Kammerpräsident Schmiedel seine Aufgabe als Vertreter der Vertreterversammlung der Apo-Bank wahrnimmt, berechnet er natürlich auch Sitzungsgeld, das wir alle, lieben Kolleginnen und Kollegen, von unseren Kammerbeiträgen zahlen dürfen.

Vertreter der Vertretenversammlung kann nur derjenige werden der ein Genossenschaftsanteil der Apo-Bank besitzt, eine unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person ist und als Privatperson auf der Liste des Wahlausschusses steht. Herr Kollege Schmiedel kann also gar nicht die ZÄK Berlin vertreten, nur sich selbst – und dafür Sitzungsgeld?

Da passt es doch ins Bild, wenn in der konstituierenden Delegiertenversammlung bereits über eine Anhebung der Aufwandsentschädigung abzustimmen war. Auf Antrag von Kollegen Meyer, der als Multifunktionär auch noch Pressesprecher der KZV und Vorstandsmitglied des Berliner Verbandes ist – und nachts dann die Notfallpatienten versorgt.

Man reißt Mund, Nase und Augen auf angesichts derartiger Höchstleistungen.

Aber wenn wir nichts ändern, sind wir mit daran schuld, oder?

 

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Dienstag 02.07.2009: Kranzniederlegung zum Todestag von Benno Ohnesorg

Liebe Leserinnen und liebe Leser,

Herr Gerhard Gneist ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sachsenhausen und bittet aus gegebenen Anlass höflich um Beachtung der nachfolgenden Pressemitteilung.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Gerber

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Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS)
VEREINIGUNG 17.JUNI 1953 e.V.
Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG)
Arbeitsgemeinschaft Sachsenhausen
P r e s s e

Ohnesorg Opfer eines Stasi-Agenten
SED-DDR-Verfolgte für geschichtliche Wahrheit

Berlin, 1. Juni 2009/cw – Mehrere Verbände der SED-DDR-Verfolgten, an ihrer Spitze die Union der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), wollen zum Todestag von Benno Ohnesorg,

am kommenden Dienstag um 17.00 Uhr am Denkmal vor der Deutschen Oper in der Berliner Bismarckstraße

demonstrativ Kränze niederlegen.

„Wir wollen uns mit unserer demonstrativen Verneigung vor dem Opfer eines schiesswütigen Agenten der DDR-Staatssicherheit für die geschichtliche Wahrheit einsetzen,“ heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Vereinigung der Opfer des Stalinismus, der UOKG und weiterer Verbände. Besonders erschrocken „über die jüngsten Erkenntnisse“ zeigte sich die Arbeitsgemeinschaft Sachsenhausen, dem Zusammenschluss ehemaliger Insassen des Konzentrationslagers gleichen Namens, die dort nach dem Ende der Hitler-Diktatur unter oft abenteuerlichen Begründungen von den Sowjets interniert waren. Unter ihnen befand sich auch Heinrich George, der in Sachsenhausen verstarb und heute sein Ehrengrab in Berlin-Zehlendorf in Nachbarschaft zu einem Ehrengrab des langjährigen Stasi-Agenten und einstigen Politikers William Borm hat.

„Die Wahrheit hat uns sehr erschüttert,“ erklärte die Vorsitzende Victoria Heydecke. „Ein ehemaliger Insasse des Lagers wurde zum Todesschützen eines jungen Studenten, verdingte sich ausgerechnet dem berüchtigten Geheimdienst des DDR-Unrechtsstaates, unter dem viele Insassen weiter zu leiden hatten, nachdem sie von den Sowjets an die DDR-Behörden übergeben worden waren.“ Heydecke will sich darum „aus tiefer Überzeugung und im Gedenken an diesen tragischen Toten“ verneigen.

Wie der Initiator und Sprecher der Veranstaltung mitteilte, wollten die Stasi-Verfolgten am Todestag von Benno Ohnesorg „in geeigneter Form“ darauf aufmerksam machen, dass das Kunstwerk von Alfred Hrdlicka „wohl absichtlich und aus einem Zeitgeist heraus“ mit der unhistorischen martialischen Darstellung eines „geifernden Polizisten“ falsche Emotionen wecke. „Heute wissen wir,“ so der stv. Bundesvorsitzende der VOS, Carl-Wolfgang Holzapfel, „ dass es diesen geifernden Polizisten als Todesschützen ebenso wenig gab, wie zu dieser Zeit Helme für die Polizei. Diese wurden erst eineinhalb bis zwei Jahre nach dem Tod von Ohnesorg eingeführt.“ Die Verbände wollten sich auch unmissverständlich dafür einsetzen, dass die Inschrift auf der Tafel am Denkmal „den historischen Erkenntnissen des Jahres 2009 angepasst werde.

Als Verfolgte und Opfer eines unmenschlichen Systems sind wir sensibel gegenüber den Lügen und historischen Verschiebungen von Leuten, die damit ihrer eigenen Lebenslüge nacheifern,“ erklärte Holzapfel, der als Vorsitzender der Vereinigung 17. Juni die Veranstaltung vor der Oper leitet und vor wenigen Tagen Anzeige „wegen Mordes“ gegen den damaligen Todesschützen erstattet hatte.

V.i.S.d.P.: Vereinigung 17.Juni 1953 e.V., C.W.Holzapfel, Tel.: 030-30207785 od. 0176-48061953

www.17juni1953.deholzapfellyrag@aol.com – 22.12.2008.

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Pfingstmontag kein Stammtisch

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Der eigentlich geplante Stammtisch am

  • Montag, 01. Juni

fällt wegen des Pfingstfestes leider aus.

Nächste Stammtische dann wieder am

  • Montag, 06. Juli
  • Montag, 03. August
  • und fortlaufend regelmäßig jeden ersten Montag im Monat.

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Ansprechpartner:

Uwe Gerber
uwe. gerber@iuzb.net

Tel. 030 – 30 20 11 80
Tel. 0170 – 602 21 65
Oder selbstverständlich jedes Vorstandsmitglied.

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ZÄK Berlin: “Sie müssen jetzt übernehmen”

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Bitte lesen Sie auf der Website der GpZ:

Der Vorstand und das Schwert des Damokles

und ebenso auf der Website von BUZ:

Zum Ersten: Einfach frei erfunden
Zum Zweiten: Einfach weggelassen

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Hintergrund siehe unsere Meldung vom 26.03.2009 über das fehlerhafte Protokoll der konstituierenden Delegiertenversammlung vom 29.01.2009.:
ZÄK Berlin: Zahlreiche Abweichungen im DV-Protokollentwurf

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VZB: Bericht von der VV vom 28.03.2009

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Am Sonnabend, den 28.03.09 fand in den Räumen des VZB die 7. ordentliche VV statt.

Die Versammlung ist für Mitglieder öffentlich. An alle Empfänger des Infobriefes 03/2008 hatten wir die Tagesordnung am 27.03.2009 übermittelt, verbunden mit der dringenden Empfehlung, vom ihrem Recht Gebrauch zu machen und an der Versammlung als Zuschauer teilzunehmen.

Nachfolgend als Vorabinformation ein Zuschauerbericht von unserer stellv. Vereinsvorsitzenden Karola Hein, welche als Gast bei der VV anwesend war:

TOP 1.  Begrüßung und Regularien
Nach der Begrüßung wurden die Anwesenheit und damit die Beschlussfähigkeit überprüft, diese war bei 8 anwesenden Vertretern gegeben.

TOP 2.  Anträge
Anträge wurden nicht gestellt

TOP 3.  Satzung des VV (nur informell)
Hierbei ging es um die Neuregelung des Versorgungsausgleiches bei Scheidung
a) Diese Neuregelung wurde am 06.03.09 vom Gesetzgeber beschlossen.
b) Realteilung de facto für alle Fälle im Standardverfahren
c) keine Systemübergreifende Ausgleiche mehr gewünscht
d) Parteivereinbarungen sollen mehr Bedeutung erhalten.
- Ausschluss von Hinterbliebenenversorgung für Nichtmitglieder möglich
- Wegfall der BU-Rente für Nichtmitglieder, wenn entsprechende Ausgleichszahlungen erfolgen

Der jetzige Status der Nichtmitglieder:
- BU-Rente wird gezahlt
- Hinterbliebenenrente wird nicht gezahlt, dafür der Ledigenzuschlag von 10 %
- Ausnahme: Waisenrente für die hinterbliebenen Kinder des Mitglieds

Vorteile einer Satzungsänderung:
- keine Probleme bei der Einschätzung der BU eines Nichtmitgliedes

Nachteil:
- Gewährung eines garantierten Alterszuschlages wegen Wegfall eines nur kalkulatorisch anzusetzenden BU-Risikos im Versorgungsausgleich
- Berechnung von Kosten und Nutzen für das VZB detailliert erst noch notwendig

TOP 4. Bericht des Verwaltungsausschusses
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Hier referierte der Direktor zu folgenden Themen:

a) Entwicklung des Rechnungszinses
b) Kapitalergebnisse 2008
c) Kapitalprognose
d) staatsanwaltliches Verfahren

Die Punkte a) – c) wurden vom Direktor mit einem Powerpoint-Vortrag referiert.
Schöner wäre es sicherlich, wenn die Vertreter des VZB diesen als Script vorzuliegen hätten. Es böte sich so die Möglichkeit für die Vertreter an, sich im Vorfeld in die Themen einzuarbeiten, und in der Vertreterversammlung dann gezielter nachfragen zu können.

Aber selbstverständlich müsste dieser Wunsch aus der VV des VZB selbst kommen.

Ich bin mir sicher, dass der Direktor sich aufgeschlossen zeigen würde.
Denn auch wenn man sich Notizen macht, fällt es doch manchmal im Nachgang schwer, sie nachzuvollziehen.

Da es unseren eigenem Vertreter nicht anders geht als mir, sollte hier vielleicht doch etwas verändert werde.

Schließlich geht es ja um unser wertvolles Geld.

Und es ist ja wie gesagt noch nicht allzu lange her, dass ein erheblicher Teil davon sich in Luft auflöste.

Ich jedenfalls entnahm dem Bericht des Direktors, dass vermeintlich alles Bestens ist.

zu d) hierzu wollte sich der Direktor auf juristischen Rat hin nicht äußern.

Nur soviel könne er mitteilen, dass die Ermittlungen des Berliner Landeskriminalamtes abgeschlossen seien und man nun abwarten müsse, was die Staatsanwaltschaft unternehme.

Man werde die VV des VZB noch vor der Sommerpause schriftlich informieren.

Unser Vertreter fragte daraufhin den Direktor, ob die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sich weiterhin nur auf den per 31.12.2006 vorzeitig aus dem Amt geschiedenen stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses beziehen würden oder die Ermittlungen auch auf weitere Personen ausgedehnt wurden?

Der Direktor sagte hierzu, dass inzwischen auch gegen weitere Personen ermittelt werde, doch keiner dieser Personen wäre in diesem Sitzungsraum anwesend.

Sollten weitere Informationen gewünscht werden, so könne diese nur gegeben werden, wenn zuvor die Öffentlichkeit ausgeschlossen würde. Dies könne aber nicht er beschließen, sondern müsse als Antrag aus der VV heraus geschehen.

Dieser Antrag erfolgte jedoch nicht.

Ganz im Gegenteil, in der folgenden Diskussion der VV wurde von einem Vertreter betont, er wüsste nicht, was er mit einer solchen Information anfangen solle.

Auf den Einwand unseres Vertreters in der VV, man habe nicht nur ein Recht auf Information, sondern auch die Pflicht sich zu informieren um später ggf. Entscheidungen treffen zu können, wurde nicht reagiert. Im Gegenteil ein anderer Vertreter der VV war sogar der Meinung, damit sollten sich die Ausschüsse (Verwaltungsausschuss und Aufsichtsausschuss) beschäftigen und erst nachrangig die VV des VZB.

Dafür, dass die VV des VZB nach der Satzung dessen höchstes Organ ist, sind diese Einstellungen kaum nachzuvollziehen!

Selbst auf den Hinweis eines Vertreters, man würde damit doch eher dafür sorgen, dass der Gerüchteküche Tür und Tor geöffnet würden, wurde nicht reagiert.

Nachdem es ja leider noch nicht allzu lange her ist, das das VZB einen dreistelligen Millionenbetrag verlor, ist es doch nahezu unglaublich, dass die VV ein solches Verhalten an den Tag legt.

Noch dazu, da ein Mitglied des Verwaltungsausschusses bemerkt, dass, wären die Vertreter der VV informiert, sie doch erhebliches Magengrummeln bekämen.

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Mein Bericht ist bitte nur als Vorabinformation zu verstehen.
Alles Weitere ergibt sich dann verbindlich aus dem späteren Sitzungsprotokoll, welches üblicherweise auch auf der Website des VZB veröffentlicht werden wird.

12. Mai 2009

gez. Karola Hein
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ZÄK Berlin: Beschwerde zur Tagesordnung der DV am 14.05.2009

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Warum werden Grund-Leistungen (!!!) des Kammer-Vorstandes und seiner Verwaltung nicht gleich so erbracht, dass sich die Notwendigkeit von Einsprüchen und Beschwerden gar nicht erst ergeben?

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05. Mai 2009

Zahnärztekammer Berlin
- Vorstand -
Stallstr. 1
10585 Berlin
Per Fax an Nr. 030 / 348 08 – 240

Einladung vom 23.04.2009 zur 3. Ordentlichen Delegiertenversammlung am 14.05.2009
Fehlende Anlagen zu TOP 3 – Protokollgenehmigung/Einsprüche
Beschwerde wegen eines Verstoßes gegen die Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Dr. Schmiedel,
sehr geehrter Vorstand,

zu meiner Verwunderung musste ich leider feststellen, dass mein weiterhin bestehender Einspruch vom 04.03.2009 gegen den Protokollentwurf zur konstituierenden Delegiertenversammlung vom 29.01.2009 nicht dem TOP 3 als Anlage beigefügt ist. Außerdem fehlt auch der Einspruch des Kollegen Dr. Dohmeier (BUZ) und der Einspruch des Kollegen Dr. Weiß (GpZ). Ob darüber hinaus noch weitere Einsprüche vorliegen, ist mir nicht bekannt, da sich aus der übermittelten Tagesordnung nicht ergibt, dass 1. überhaupt Einsprüche eingelegt wurden, 2. noch wie viele und 3. mit welcher Begründung.

Die allen Delegiertinnen und Delegierten übermittelte Tagesordnung ist in Bezug auf TOP 3 daher unvollständig. Die Unvollständigkeit wird auch nicht geheilt, wenn die fehlenden Angaben und Informationen erst bei der Delegiertenversammlung bekannt gegeben werden. Denn auch im Fall der späteren “Nachlieferung”, können sich die Delegiertinnen und Delegierten nicht im Vorfeld auf diesen TOP vorbereiten, so dass ein “Überraschungsmoment” geschaffen wird. Dies ist ein Verstoß gegen § 1 Ziffer 1. und § 4 Ziffer 4. der Geschäftsordnung (Einladung unter Beifügung der Tagesordnung und Beschlussfassung nur über Angelegenheiten, welche auf der Tagesordnung stehen).

Außerdem bitte ich Sie, bei künftigen DV-Einladungen der Tagesordnung grundsätzlich immer auch die Protokolleinsprüche als Anlage beizufügen – egal aus welcher Wahlliste heraus diese abgegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Gneist
- Delegierter -

Siehe auch:
26.03.2009, ZÄK Berlin: Zahlreiche Abweichungen im DV-Protokollentwurf
02.04.2009: ZÄK Berlin: Beschlussantrag zur DV vom 14.05.2009 -Erneuerung der “museumsreifen” Protokollaufzeichnungsanlage

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14.05.2009: Einladung ZÄK Delegiertenversammlung

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

haben Sie schon einmal daran gedacht eine Delegiertenversammlung zu besuchen?

Alle Wahllisten (Übersicht) wünschen sich, dass sich die Mitgliederinnen und Mitglieder unserer Selbstverwaltungskörperschaften

* KZV Berlin,
* Berliner Zahnärztekammer (ZÄK) und
* Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB),

für die Arbeit der dortigen Organe und Gremien interessieren.

Das geht auch ohne “Gutschein”!

Denn die Vertreterversammlungen der KZV und des VZB und die Delegiertenversammlung der ZÄK ist für alle Mitgliederinnen und Mitglieder öffentlich.

Bitte nutzen Sie diese Informationsmöglichkeit!

Wir freuen uns auf Sie!

Ihre IUZB

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Einladung und Tagesordnungspunkte
DV am Donnerstag, 14.05.2009 um 19:00 Uhr im Zahnärztehaus

23.04

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Einladung Stammtisch – Montag, 04. Mai 2009

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Einladung Stammtisch:

Montag, 04. Mai 2009
20:00 Uhr
Restaurant “Sam Kullman’s Diner
Theodor-Heus-Platz 5 (Parkplatz über Hofeinfahrt Thüringer Allee)
14052 Berlin-Charlottenburg

Unsere Stammtische finden jeden ersten Montag im Monat zur gleichen Zeit und am selben Ort statt.

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Ost-West Angleichung: “Der Bundesrat hat in seiner 857. Sitzung am 3. April 2009 beschlossen,…..”

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Stellungnahme des Bundesrates zum
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften:

Der Bundesrat hat in seiner 857. Sitzung am 3. April 2009 (TOP 16) beschlossen,….zu dem Gesetzentwurf wie folgt Stellung zu nehmen:

Zur Angleichung der Vergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen werden die Gesamtvergütungen nach Absatz 2 und die in 2008 vertraglich vereinbarten Punktwerte für die zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung sowie für die Individualprophylaxe in dem in Artikel 1 Absatz 1 des Einigungsvertrages genannten Gebiet und im Land Berlin im Jahr 2009 zusätzlich zur Erhöhung nach Absatz 3 um insgesamt 10,9 vom Hundert, im Land Berlin um insgesamt 8,6 vom Hundert erhöht. Berechungsgrundlage für diese Erhöhung bilden die Punktwerte und die Gesamtvergütungen nach Absatz 2 des Jahres 2007. Die Veränderungsraten der an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in dem in Artikel 1 Absatz 1 des Einigungsvertrages genannten Gebiet und im Land Berlin entrichteten Gesamtvergütungen sind ab dem Jahr 2010 auf die nach Satz 1 erhöhte Vertragssumme des Jahres 2009 zu beziehen.

Begründung:
Die Ost-West-Angleichung der vertrags(zahn)ärztlichen Vergütungen ist ein seit 1990 übergreifend anerkanntes politisches Ziel. Die Änderung bezweckt die Anhebung der vertragszahnärztlichen Vergütung in den neuen Ländern einschließlich Berlins, nachdem die Anhebung der vertragsärztlichen Vergütung bereits mit der Gesundheitsreform erfolgte. Dazu werden die Punktwerte angehoben und die Gesamtvergütungen angepasst.

Ein besonderer Handlungsbedarf besteht auch im Land Berlin, in dem nach dem Einigungsvertrag ursprünglich zwei Rechtskreise mit jeweils unterschiedlichen Vergütungen existiert haben. Diese Trennung wurde mit dem Gesundheitsstrukturgesetz vom 21. Dezember 1992 aufgehoben. Eine Angleichung der Vergütungen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung wurde im Wesentlichen durch Honoraranhebungen im Rechtskreis Ost unter entsprechender Absenkung im Rechtskreis West erreicht. Auf dieser Grundlage bleiben die Punktwerte und Gesamtvergütungen in Berlin z. Zt. hinter den durchschnittlich in den alten Ländern geltenden um 8,6 vom Hundert zurück.

Die Finanzierung erfordert nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung ein Volumen von etwa 165 Millionen Euro.

Weiterführend:

  • Berliner Senat unterstützt Angleichung der Zahnarzthonorare, PM vom 02.04.2009
  • DZW, 14.04.2009:
    “Das Bundesgesundheitsministerium hat sich bisher gegen einen solchen Angleichungsbeschluss zu den Bema-Punktwerten gewehrt und fordert eine Gesamtveränderung der Honorarstrukturen mit einem weitgehend bundeseinheitlichen und kasseneinheitlichen Punktwert. Deshalb werden unter den KZV-Chefs die Chancen, dass die Bundesregierung dem Bundesrat folgt, als eher gering eingeschätzt.”
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  • Ost-West Initiative:
    Die KZV hat als Ihr Interessenvertreter die Ost-West-Initiative gestartet. Für die Umsetzung reicht aber politische Lobbyarbeit allein nicht aus. Jetzt ist jeder aus unserer Praxis aufgerufen, die berechtigten Forderungen, Meinungen und Gefühle den Entscheidungsträgern kundzutun.
    Wir bitten die Zahnärztinnen und Zahnärzte und vor allem auch die Mitarbeiterinnen, sich per Fax, Brief oder E-Mail an die politischen Entscheidungsträger zu wenden
    und die Forderung nach einem Ost–West–Angleich der Vergütung zu stellen.Nachfolgend Direktlinks zu den vorbereiteten Dokumenten (hier beispielhaft die KZV Thüringen):
    - Sonderrundschreiben
    - Musterbrief
    - Adressen Politiker
    - Argumente
    - Rückfax
    oder aber auch bei der KZV Berlin unter Download

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U. Gerber

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Bundeszahnärztekammer: Neuer Hauptgeschäftsführer zum 01.10.2009

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Zur Pressemitteilung der Bundeszahnärztekammer vom 03.04.2009

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Berliner Senat unterstützt Angleichung der Zahnarzthonorare

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Berlin unterstützt Angleichung der Zahnarzthonorare

Am 3. April 2009 befasst sich der Bundesrat mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Arzneimittelgesetz – AMG). Berlin wird in die Länderkammer einen Antrag auf Angleichung der vertragszahnärztlichen Vergütung in den neuen Bundesländern und Berlin auf Westniveau einbringen.

Bereits seit langem ist die Ost-West-Angleichung auch der vertrags(zahn)ärztlichen Vergütungen ein parteiübergreifend anerkanntes politisches Ziel. Bei den Vertragsärzten, die keine Zahnärzte sind, ist die Angleichung bereits im Rahmen der Gesundheitsreform erfolgt. Berlin fordert jetzt eine umfassende Vergütungsangleichung, die alle zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen sowie Leistungen für Individualprophylaxen erfasst.

„Es gibt gewichtige Gründe, diese Angleichung auch bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten zügig umzusetzen. In den neuen Bundesländern bekommen Zahnärzte für ihre Leistungen immer noch 10,9 Prozent weniger als ihre West-Kollegen. In Berlin sind es immerhin noch 8,6 Prozent. Dagegen unterscheiden sich die Kosten, die der Betrieb einer Zahnarztpraxis in den neuen Bundesländern mit sich bringt, kaum noch von denen in den alten Bundesländern.

Durch die Ungleichbehandlung drohen gravierende Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung in den neuen Bundesländern und in Berlin. Die geringere Vergütung bei gleicher Kostenstruktur birgt die Gefahr, dass qualifiziertes Personal in die alten Bundesländer abwandert. Um einer solchen Entwicklung entgegen zu wirken, wird das Land Berlin einen entsprechenden Antrag auf Ergänzung des Gesetzes im Bundesrat stellen und hofft auf breite Unterstützung“, so Katrin Lompscher, Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz.

Senatsverwaltung für Gesundheit,
Umwelt und Verbraucherschutz
Pressemitteilung vom 02.04.2009

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ZÄK Berlin: Beschlussantrag zur DV vom 14.05.2009 – Erneuerung der “museumsreifen” Protokollaufzeichnungsanlage

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Beschlussantrag zur Delegiertenversammlung am 14. Mai 2009

- Modernisierung der „museumsreifen“ analogen Protokollaufzeichnungsanlage durch zeitgemäße Digitaltechnik -

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