KZV Berlin: IUZB informiert erneut die Kollegenschaft

IUZB vor KZV 29.08

Auch heute verteilten Mitglieder der IUZB vor der KZV Berlin berufspolitisches Informationsmaterial und standen den Kolleginnen und Kollegen für Auskünfte zur Verfügung.

So sorgten wir auch heute wieder dafür, dass sich niemand ein X für ein U vormachen lassen muss.

Hier im Bild sehen Sie Herr Gerhard Gneist (1. Vorsitzender) und unser Vorstandsmitglied Herr Dr. Peter Zemlin

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IUZB Mitteilung vom 29.08.2008

Das X als U - Standespolitiker im übelsten Sinn
Herr Dr. Pochhammers Sicht der Dinge und ca. 410.000 €, die uns nicht belasten

Wer die Politiker vom Bund bis hinab zur Kommune beobachtet, stellt erstaunt fest - sie haben fast nie Unrecht, nie versagt und nie etwas falsch gemacht. Allenfalls ist es ihnen nicht gelungen, je nach dem, der Wählerschaft oder dem Gericht oder den Medien ihre doch so überlegenen Argumente verständlich zu machen. Und die so verursachte Politikverdrossenheit wird dann von eben diesen Politikern wieder heuchlerisch beklagt.

In unserer Kassenzahnärztlichen Vereinigung und in der Zahnärztekammer sollten wir es eigentlich besser machen. Wir Kollegen unter uns …

Aber diese Hoffnung ist schon längst begraben, so lange Kollegen z.B. im Vorstand der KZV wie Kleinstadtbürgermeister regieren und die gleichen Phrasen dreschen, selbst wenn sie von Gerichten abgestraft werden.

Nach ihrem ersten Bericht über den Nachtnotfalldienst im Friedrichshain gibt die DZW nun Herrn Kollegen Dr. Pochhammer Gelegenheit, seine Sicht der Dinge zu schildern. Und ein Bild vom Kollegen daneben zeigt, dass er mit Pinocchio nicht verwandt ist: seine Nase bleibt, wie sie ist.

Die Hintergründe der ganzen Sache behält der Kollege lieber für sich, kein Wort zur Begründung der Entscheidung des Berufungsausschusses. Und da es sich um sozialrechtliche Materie handelt, vertraut Herr Dr. Pochhammer anscheinend darauf, dass nur die wenigsten Kollegen seine Argumente prüfen. Aber diese Hoffnung trügt:

  • Es stimmt, dass seit 1999 Herr Kollege Dr. Meyer, Pressesprecher der KZV und Funktionär im Berliner Verband, den Nachtnotfalldienst im Friedrichshain leitete, allerdings nach Auffassung des Zulassungsausschusses auch betrieben hat. Auf der Grundlage einer Institutsermächtigung ist das unzulässig. “Vivantes” kam erst ins Bild, als der Zulassungsausschuss dieses Spiel nicht mehr mitmachte.
  • Die Ermächtigung der Notfallambulanz im Friedrichshain blieb auch während der Klage unwirksam: Während nämlich die Klage der KZV aufschiebende Wirkung gegenüber der Aufhebung der Ermächtigung entfaltete, entfaltete der ursprüngliche Drittwiderspruch aufschiebende Wirkung gegenüber der Ermächtigung. Klingt kompliziert? Ist es auch, aber darauf hoffen ja unsere “Spezialisten” im Vorstand der KZV.
  • Dementsprechend konnte in der Zeit nach dem Drittwiderspruch nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts keine Abrechnung auf der Grundlage der Ermächtigung erfolgen. Und da tun sich dann Abgründe auf: Vivantes hat die Leistungen gar nicht abgerechnet, sondern nur einen Datenträger mit den erbrachten Leistungen zur Information an die KZV gesendet (so ihr Rechtsanwalt vor dem Landessozialgericht). Vivantes hat auch keinerlei Einnahmen aus dem zahnärztlichen Notfalldienst erzielt, so die zuständige Senatsverwaltung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Heidi Kosche am 09.01.2008 .  Und die KZV ? Hat gezahlt ! Wohin ? Muss die KZV nicht prüfen - so Kollege Dr. Pochhammer in der Vertreterversammlung am 25.2.2008. Und wie viel ? Etwa 410.000 Euro ( von 4/2006 bis 4/2007)” Der 7. Senat des Landessozialgerichts Berlin Brandenburg hat nach ausführlicher Erörterung und Anhörung auch von Dr. Pochhammer festgestellt: “Zweifelhaft ist nach dem Wortlaut der Ermächtigung bereits, ob diese der Antragstellerin zu 2. (der Vivantes Netzwerk GmbH; d. Verfasser) erteilt wurde. Jedenfalls betrieb diese aber im Krankenhaus im Friedrichshain keine zahnärztlich geleitete Einrichtung; vielmehr geht der Senat nach dem Ergebnis der heutigen mündlichen Verhandlung davon aus, dass zahnärztliche Notfalldienstleistungen in den Nachtstunden vom Zahnarzt Dr. Meyer erbracht wurde. Und das wird dann noch weiter begründet mit dem Mietvertrag und der konkreten Abwicklung des Notdienstes. Keine Spur vom Konjunktiv, alles feinster Indikativ. All das liegt Herrn Dr. Pochhammer vor, er war bei der Verhandlung selbst dabei - und war doch offenbar ganz woanders.

Da seine Nase nicht gewachsen ist, müssen wir wohl auch nicht befürchten, dass seine Beine kürzer werden. Und Schamröte erwarten wir inzwischen auch nicht - nur die typische Politiker-Bräune, die straffe Oberlippe und die Hoffnung, dass man Ihnen erst auf die Schliche kommt, wenn Ihre Schafe im Trockenen sind.

Letztere Hoffnung trügt - die IUZB wird immer wieder für die nötige Öffentlichkeit sorgen:

  • z.B. durch Veröffentlichung des Rechnungsprüfungsberichts 2005 auf der Homepage der IUZB, gegen die die KZV Klage vor dem Landgericht erhob - und abgewiesen wurde,
  • z.B. durch Stellungnahmen zum staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen Herrn Dr. Pochhammer und Herrn Dr. Husemann, gegen die die beiden Herren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht stellten - und zurückgewiesen wurden,
  • z.B. durch Unterstützung von Kollegen, die gegen derartige Machenschaften aufstehen, wie der Kollege, der den Drittwiderspruch eingelegt - und dem das Landessozialgericht Recht gegeben hat.

Wir bleiben dran.

Und wir brauchen dafür die Unterstützung aller rechtschaffenen und noch nicht resignierten Kollegen - überall.

Spenden sind hoch willkommen, aber auch Informationen über Machenschaften der Herren Provinzfürsten.

Ihre IUZB

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IUZB: Infobrief Nr. 09/2008

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Unser Infobrief Nr. 09/2008 wurde heute per eMail in Umlauf gebracht.

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IUZB e-Infobrief Nr. 09/2008 vom 28.08.2008
Einladung Jahrestagung und Mitgliederversammlung am 20.09.2008 in Berlin

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Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie recht herzlich zur Teilnahme an unserer Jahrestagung und anschließenden Mitgliederversammlung

am Sonnabend, 20. September 2007

in Berlin im Hotel Albrechtshof ein.

Unsere diesjährige Tagung veranstalten wir vormittags gemeinsam mit dem Deutschen Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V.
Nach einem Mittagsimbiss, zu welchem alle Teilnehmer eingeladen sind, finden dann am Nachmittag in getrennten Räumlichkeiten jeweils die Mitgliederversammlungen des DAZ e. V. und der IUZB e. V. statt.

Tagungsgebühren werden nicht erhoben.

Anliegend überreichen wir Ihnen einen Veranstaltungsflyer mit Anmeldeformular,
sowie vier Pressemitteilungen des DAZ vom 23.07., 08.08., 15.08. und 25.08.2008 zur Kenntnisnahme.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Gerhard Gneist und Karola Hein
1. Vorsitzender und Kassenwartin

Veranstaltungsfleyer mit Anmeldeformular

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IUZB: Infobrief Nr. 08/2008

Unser Infobrief Nr. 08/2008 wurde heute per eMail in Umlauf gebracht.

Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

auch wenn sich sicherlich viele von Ihnen mit Ihrer Familie im wohlverdieneten Sommerurlaub befinden, waren wir nicht untätig und möchten mit unserem heutigen Infobrief Ihre Aufmerksamkeit auf unsere neue Website richten. Die Adresse lautet

www.iuzb.org/wordpress

Neu an der Website ist unter anderem, dass sie

  • eine Suche-Funktion hat und
  • ein RSS Feed abonniert werden kann.

Neue Nachrichten stehen immer auf der ersten Seite. Sie haben also die Möglichkeit, sich sofort über unsere aktuellen Meldungen zu informieren.
So hat sich in den vergangenen Wochen in Berlin berufspolitisch ja wieder sehr viel ereignet. Die Website der IUZB bietet Ihnen einen erstklassigen Überblick.

Auch bietet Ihnen die Website einen Überblick über die persönlichen Ansprechpartner der IUZB. So sind von allen Vorstandsmitgliedern neben den Telefonnummern zum Teil auch neue persönliche eMail Adressen angegeben.

Auch Einladungen zu unseren regelmäßigen Stammtischrunden finden Sie dort ebenso, wie unsere Satzung und auch einen Mitgliedsantrag zum herunterladen.

Die neue Website wird im Auftrag des Vorstandes von Herrn Uwe Gerber betreut. Herr Gerber war von 1988 - 2000 beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin als Leiter der Grundstücksverwaltung tätig und betreibt neben anderen eigenen Medienangeboten seit über zwei Jahren das als “Offenes Informationsportal” konzipierte “Berliner Zahnärzte Forum“. Er unterstützt uns rein ehrenamtlich.

So, jetzt freuen wir uns auf Ihren Besuch.

Ihr

Gerhard Gneist

Vorsitzender
Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin e. V.

Berliner Abgeordnetenhaus: Transparenz beim zahnärztlichen Nachtnotfalldienst am Vivantes Klinikum Friedrichshain

Aus der dritten Anfrage:

Die Aufsichtsbehörde hat unverzüglich eine Prüfung eingeleitet.”

Berlin, den 20. Mai 2008
Katrin Lompscher
Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz

Berliner Abgeordnetenhaus:
“Transparenz beim zahnärztlichen Nachtnotfalldienst am Vivantes Klinikum Friedrichshain”

3. Anfrage: Kleine Anfrage Nr. 16/12077 vom 17.04.2008 Heidi Kosche (Grüne)
Drucksache 16/12077

2. Anfrage: Kleine Anfrage Nr. 16/11791 vom 20.02.2008 Heidi Kosche (Grüne)
Drucksache 16/11791

1. Anfrage: Kleine Anfrage Nr. 16/11521 vom 12.12.2007 Heidi Kosche (Grüne)
Drucksache 16/11521

IUZB: Neue Internetadresse

Liebe Leserinnen und liebe Leser,

im Zuge der Neugestaltung unserer Website wurden gestern - 15.08.2008 - alle Inhalte unser bisherigen Website (Archiv unter www.iuzb.de ) komplett gelöscht.

Bitte verwenden Sie unsere neue Internetadresse

www.iuzb.org/wordpress

Wir empfehlen Ihnen, den von uns angebotenen RSS Feed zu abonnieren.

Ihre

IUZB - Wir sorgen für Bewegung.

DZW 13.08.2008: IUZB darf Rechnungsprüfungsbericht der KZV Berlin im Internet veröffentlichen

DZW 13.08

Dienstag 19.08.2008: Nächster IUZB Stammtisch

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Unser nächster Stammtisch findet am
Dienstag, 19. August 2008
um 20 Uhr

wie immer in den

Ratsstuben
Rathaus Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz /
Am Rathaus 9 / Freiherr-vom-Stein-Straße
10825 Berlin - Schöneberg

statt.

Bei schönen Wetter dann aber nicht im Lokal, sondern in dem schönen Biergarten gleich gegenüber.

Anmeldung ist nicht erforderlich. Bitte einfach hinkommen. Jeder ist herzlich willkommen!

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ACHTUNG: Eigentlich sollte der Termin wegen der Ferienzeit ausfallen, findet jetzt aber in Vorbereitung auf die Kammerwahl in kleiner Runde dennoch statt.

Wer teilnehmen möchte, ist herzlich eingeladen!

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DZW 06.08.2008: “KZV Berlin vergibt rechtswidrige Notfalldienst-Ermächtigung”

DZW 06.08

Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch unsere
IUZB Pressemitteilung vom 16.07.2008:
Nachtnotfalldienst im Krankenhaus am Friedrichshain - Rechtswidrige Ermächtigung

Eine chronologische Übersicht über den Vorgang “KZV Berlin-Nachtnotfalldienst” finden Sie im Berliner Zahnärzte Forum.

LG Berlin: Der Rechnungsprüfungsbericht 2005 der KZV Berlin darf im Internet veröffentlicht werden !

Die Fraktion Gesundheit der Berliner Zahnärzteschaft und Herr Gerber hatten es ja bereits mit eigenen Meldungen veröffentlicht:

Der Rechnungsprüfungsbericht 2005 der KZV Berlin
darf im Internet veröffentlicht werden !

Anderer Auffassung war der Vorstand der KZV Berlin und versuchte mittels einer Klage die Veröffentlichung auf unserer Website zu unterbinden - und ist damit auf ganzer Linie gescheitert: “Der Klägerin (der KZV Berlin) steht ein Unterlassungsanspruch gegen die Beklagten (der IUZB e.V.) unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu“, lautet der Einleitungssatz der Klageabweisung durch das LG Berlin.

Anliegend geben wir Ihnen das diesbezügliche Urteil des Berliner Landgerichts vom 17.07.2008 (Az 27 O 314/08) zur Kenntnis. Dieses Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung für alle zahn-ärztlichen Körperschaften in Berlin und dürfte daher auch bundesweit von Interesse sein.

Denn abgesehen von dem eigentlichen Streitgegenstand, nämlich, ob wir berechtigt sind, den Rechnungsprüfungsbericht 2005 des Rechnungsprüfungsausschusses der KZV Berlin K.d.ö.R. auf unserer Website zu veröffentlichen (hier), ergab sich durch das Gericht eine grundsätzliche Stellungnahme zu “§ 16 Schweigepflicht” der Satzung der KZV Berlin.

Hier urteilte die 27. Kammer des Berliner Landgerichts:

Soweit sich die Klägerin (die KZV Berlin) auf eine Verletzung der Schweigepflicht nach § 16 ihrer Satzung beruft, können…die…Ansprüche…nicht ohne eine an Artikel 5 Absatz 1 GG ausgerichtete Interessenabwägung beurteilt werden.”

Weiterhin führt das Landgericht auch aus unserer Sicht zutreffend aus, dass “alle Mitglieder in den Organen und Ausschüssen zum einen Umstände in Bezug auf einzelne Mitglieder und Mitarbeiter nicht offenbaren dürfen, zum anderen aber auch die Bedürfnisse nach einer internen Vertraulichkeitssphäre zu berücksichtigen haben, auf die ein Selbstverwaltungsorgan wie die Klägerin (die KZV Berlin) bei Bildung und Durchsetzung ihrer Entscheidungen angewiesen ist und die ganz allgemein die unverzichtbare Grundlage für jede Zusammenarbeit ist”.

Diese Vertraulichkeitssphäre findet jedoch in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes ihre Grenzen und die KZV Berlin “kann sich über diese für die Selbstverwirklichung der Persönlichkeit und die Gemeinschaft grundlegenden Freiheiten nicht einseitig mit ihren Interessen hinwegsetzen.”

und lapidar “ihr bloß satzungsrechtlicher Anspruch dringt gegenüber der grundrechtlich geschützten Äußerungsfreiheit…nicht durch.”

Wir begrüßen dieses Urteil.

Warum?

In Artikel 38 (1) des Grundgesetz steht: “Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.” Die Strukturen in Körperschaften des öffentlichen Rechts werden oft verglichen mit den Strukturen unseres Staatswesens “Wie im großen, so im Kleinen” lautet ein Leitspruch. In diesem Sinne ist es erforderlich, dass die gewählten Mitglieder unserer “kleinen” berufsständischen Parlamente eine ähnliche Unabhängigkeit besitzen, wie die Abgeordneten in den “großen” Parlamenten - dem Deutschen Bundestag und der Länderparlamente. Diese Frage wurde in der Gerichtsverhandlung und im Urteil nicht berührt, sie geht aber (berufs-)politisch in diese Richtung. Denn wir sonst sollten unsere gewählten Delegierten ihre gesetzlichen Überwachungs- und Prüfungsaufgaben wahrnehmen können (in der KZV Berlin nach § 79 Absatz 3 SGB V und in der ZÄK Berlin und im VZB nach dem Berliner Kammergesetz) wenn sie nicht berechtigt sind sich unter dem Schutz des Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes frei zu äußern?

Ähnlich verhält es sich übrigens auch mit dem von uns in Zusammenarbeit mit Führungspersönlickeiten anderer Wahllisten erkämpften Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 19.12.2007, aus welchem sich ergibt, dass in unseren Körperschaften bei den Wahlen zu den Delegierten- und Vertreterversammlung Wahlrecht Vorrang vor Verwaltungsrecht hat. Für uns war dies eine Selbstverständlichkeit.

Für den Vorstand der KZV Berlin jedoch stellt das Urteil des Landgerichts eine schwere Niederlage dar, denn das Gericht kam in den Entscheidungsgründen auch zu folgender Feststellung:

Ob und inwieweit die KZV Berlin und ihr Vorstand beanstandungsfrei die von den Mitgliedern abgeführten Beiträge verwalten, ist keine Privatangelegenheit der KZV Berlin…”

Keine Privatangelegenheit!” Für den Vorstand der KZV Berlin und deren Rechtsabteilung, sowie für zahlreiche verantwortliche Mitglieder der “Altverbände” offensichtlich eine berufspolitische Unerhörtheit, für uns jedoch ebenfalls eine Selbstverständlichkeit.

Falls Sie weiterführend Fragen haben, so sprechen Sie uns bitte an. Oder kommen Sie doch einfach zu einem unserer nächsten Stammtischtermine.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihre

IUZB - Wir sind die Zukunft !

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Hier das wichtige Urteil:

Titelbild LG Berlin Urteil zu RPB 2005

Bundesrechnungshof rügt Krankenkassen

Die Krankenkassen sollten verpflichtet werden, Verträge mit Spitzenmanagern der Aufsicht vorab zuzusenden. Erst mit Zustimmung der Aufsicht dürften die Verträge wirksam werden.” berichtete die FAZ in ihrem am 05.08.2008 veröffentlichten Artikel

Bezüge der Vorstände oft überzogen / Rechnungshof rügt Zustände in Krankenkassen.

Was unsere Körperschaften betrifft, so wollen wir dies nicht.

Was wir wollen, sind jedoch funktionierende Selbstverwaltungsorgane.

Allen voran wünschen wir uns Delegierten- und Vertreterversammlungen, in denen die gewählten Vertreter ihre Rechte und Pflichten verantwortungsvoll wahrnehmen.

Für diese Aufgabenerfüllung ist Transparenz zwingend notwendig und deshalb haben wir in unserer Satzung festgelegt, dass sich die IUZB “für mehr Transparenz in der zahnärztlichen und vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung und der gemeinsamen Selbstverwaltung sowie für eine Verbesserung der Information der Mitglieder” einsetzt. Ferner tritt die IUZB “für eine Professionalisierung und Umstrukturierung der zahnärztlichen Interessenvertretung im politischen und wirtschaftlichen Raum in Berlin” ein.

Sie sind neugierig?

Falls Sie Fragen zu den weiteren Zielen unseren Vereins haben, so sprechen Sie uns bitte an. Oder kommen Sie doch einfach zu einem unserer nächsten Stammtischtermine.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihre IUZB




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